Du arbeitest im Homeoffice und zahlst jeden Monat deine Internet- und Handyrechnung selbst? Dann kannst du einen Teil dieser Kosten 2026 als Werbungskosten absetzen – und das sogar ohne aufwendige Einzelnachweise.
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass Internet und Telefon zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale absetzbar sind. In diesem Guide erfährst du:
- Wie viel du pauschal absetzen kannst (und wie viel maximal)
- Wann sich der Einzelnachweis lohnt
- Was mit dem Handy gilt
- Wo du alles in der Steuererklärung einträgst
Das Wichtigste in Kürze
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wer kann absetzen? | Alle Arbeitnehmer mit beruflicher Nutzung |
| Pauschale Methode | 20 % der Kosten, max. 20 € pro Monat = 240 € pro Jahr |
| Einzelnachweis möglich? | Ja – mit 3-Monats-Dokumentation, dann mehr als 240 € möglich |
| Gilt für Handy? | Ja – gleiche Regel (20 %, max. 20 € monatlich) |
| Gilt für Router? | Ja – als Arbeitsmittel absetzbar |
| Wo eintragen? | Anlage N → Weitere Werbungskosten |
| Kombinierbar mit Homeoffice-Pauschale? | Ja – zusätzlich absetzbar |
Warum Internet & Telefon absetzbar sind
Wer im Homeoffice arbeitet, nutzt seinen privaten Internetanschluss für berufliche Zwecke – Videokonferenzen, E-Mails, Recherchen, Dateiübertragungen. Das Finanzamt erkennt an, dass ein Teil dieser Kosten beruflich veranlasst ist und damit als Werbungskosten abzugsfähig ist.
Rechtsgrundlage: § 9 EStG – Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Du musst keine vollständige Trennung von privater und beruflicher Nutzung nachweisen. Eine plausible Schätzung reicht.
Methode 1: Die Pauschale – einfach und ohne Nachweis
Die einfachste Methode: 20 % der monatlichen Internet- und Telefonkosten absetzen, maximal 20 € pro Monat.
Das ergibt im Jahr maximal 240 € – ohne einen einzigen Beleg einreichen zu müssen.
Rechenbeispiel Pauschale
| Monatliche Internetkosten | 20 % davon | Angesetzt (max. 20 €) |
|---|---|---|
| 30 € | 6 € | 6 € |
| 50 € | 10 € | 10 € |
| 80 € | 16 € | 16 € |
| 100 € | 20 € | 20 € (Grenze erreicht) |
| 150 € | 30 € | 20 € (gedeckelt) |
✅ Tipp: Die 20-€-Grenze gilt pro Monat für Internet und Telefon zusammen. Du kannst also nicht 20 € für Internet und nochmal 20 € fürs Handy ansetzen – sondern insgesamt maximal 20 €.
Was die Pauschale bringt
Bei einem Steuersatz von 30 % und dem vollen Jahresbetrag von 240 €: 240 € × 30 % = ca. 72 € Steuerersparnis pro Jahr
Klingt überschaubar – aber kombiniert mit Homeoffice-Pauschale und Laptop kommt schnell ein echter Betrag zusammen.
Methode 2: Einzelnachweis – mehr herausholen
Wer mehr als 20 € monatlich an beruflichen Internet- und Telefonkosten hat, kann per Einzelnachweis einen höheren Anteil absetzen.
So funktioniert der Einzelnachweis
Du dokumentierst 3 Monate lang lückenlos:
- Alle dienstlichen Telefonate (Datum, Dauer, Gesprächspartner, Zweck)
- Die berufliche Internetnutzung (z. B. Videokonferenzen, Dateiübertragungen, berufliche Recherchen)
Aus diesem 3-Monats-Zeitraum ermittelst du den durchschnittlichen beruflichen Anteil und rechnest diesen auf das gesamte Jahr hoch.
Wann lohnt sich der Aufwand?
| Situation | Lohnt sich Einzelnachweis? |
|---|---|
| Viele Videokonferenzen täglich, kein Firmenlaptop | Ja |
| Außendienst mit hohen Handykosten | Ja |
| Standard-Homeoffice, 50 € Internetrechnung | Eher nein – Pauschale reicht |
| Selbstständige Nebentätigkeit zusätzlich | Ja, als Betriebsausgabe |
⚠️ Wichtig: Wenn dein Arbeitgeber dir bereits einen steuerfreien Internetzuschuss zahlt (bis zu 50 € monatlich möglich), kannst du die davon abgedeckten Kosten nicht mehr als Werbungskosten absetzen.
Was gilt für das Handy?
Das Handy fällt unter dieselbe Regel wie der Internetanschluss:
- Pauschale: 20 % der Handykosten, max. 20 € pro Monat (zusammen mit Internet)
- Einzelnachweis: möglich, wenn berufliche Nutzung dokumentiert
Wichtig zum Handy als Gerät: Das Smartphone selbst (Anschaffungskosten) fällt nicht unter die Sofortabschreibungs-Regel für Computer. Für Mobiltelefone gilt weiterhin eine Nutzungsdauer von 5 Jahren – die Kosten müssen also auf 5 Jahre verteilt abgeschrieben werden.
🔗 Alles zur Abschreibung von Laptops, Monitoren und Zubehör findest du im Guide Laptop steuerlich absetzen 2026.
Was ist mit dem Router?
Ein Router, der auch beruflich genutzt wird, gilt als Arbeitsmittel und ist absetzbar.
- Kostet der Router unter 952 € brutto: sofort als GWG absetzbar
- Darüber: lineare Abschreibung über die Nutzungsdauer
In der Praxis kostet ein Heimrouter selten mehr als 200–300 €, also ist er in der Regel sofort absetzbar – zum beruflichen Anteil.
Kombination: Internet + Homeoffice-Pauschale + Laptop
Die Stärke liegt in der Kombination aller Posten:
| Posten | Betrag (Beispiel) |
|---|---|
| Homeoffice-Pauschale (150 Tage × 6 €) | 900 € |
| Laptop (1.200 € × 70 %) | 840 € |
| Internetkosten Pauschale (12 × 20 €) | 240 € |
| Handykosten (anteilig, im Internet-Limit) | – (bereits enthalten) |
| Gesamt Werbungskosten | 1.980 € |
| Über Pauschbetrag (1.980 – 1.230) | 750 € wirksam |
| Steuerersparnis bei 30 % | ca. 225 € zurück |
Das ist ein realistisches Beispiel für einen typischen Homeoffice-Arbeitnehmer – ohne Firmenwagen, ohne Außendienst.
🔗 Alles zur Homeoffice-Pauschale 2026 für Angestellte – mit Rechenbeispielen und aktuellen Regeln.
Arbeitnehmer vs. Selbstständige – der Unterschied
| Arbeitnehmer | Selbstständige / Freiberufler | |
|---|---|---|
| Wo eintragen? | Anlage N → Weitere Werbungskosten | EÜR → Betriebsausgaben Telekommunikation |
| Pauschale möglich? | Ja (20 %, max. 20 €/Monat) | Ja (gleiche Logik) |
| Einzelnachweis? | Möglich | Empfohlen bei hohem beruflichem Anteil |
| Vollständig absetzbar? | Nur beruflicher Anteil | Bei ausschließlich beruflicher Nutzung: 100 % |
🔗 Zur Homeoffice-Pauschale für Freiberufler 2026 – was Selbstständige zusätzlich beachten müssen.
Wo trägst du die Internetkosten in der Steuererklärung ein?
Anlage N → Bereich „Weitere Werbungskosten“
In Steuersoftware (WISO, Tax, Elster) findest du das unter:
- „Telefon und Internet“ oder
- „Telekommunikationskosten“ oder
- „Sonstige Werbungskosten“
Du gibst dort ein:
- Bezeichnung: z. B. „Internetkosten beruflicher Anteil, pauschal 20 %“
- Betrag: den beruflichen Anteil – bei Pauschale maximal 240 € pro Jahr
💡 Bei der Pauschalmethode brauchst du keine Belege einzureichen – aber die Jahresrechnungen aufbewahren für eventuelle Rückfragen.
Häufige Fehler bei den Internetkosten
Fehler 1: „Internet und Handy separat ansetzen – je 20 € pro Monat.“ Falsch. Die 20 €-Grenze gilt für beides zusammen pro Monat. Nicht 20 € für Internet + 20 € fürs Handy.
Fehler 2: „Mein Arbeitgeber zahlt mir einen Internetzuschuss – trotzdem absetzen.“ Nicht möglich. Soweit der Arbeitgeber die Kosten (steuerfrei) erstattet, entfällt der Werbungskostenabzug für diesen Betrag.
Fehler 3: „Internet lohnt sich nicht – zu wenig.“ 240 € klingen wenig. Aber zusammen mit Homeoffice-Pauschale und Laptop übersteigst du schnell den Pauschbetrag von 1.230 €. Dann zählt jeder Euro.
Fehler 4: „Ich muss den genauen Prozentsatz nachweisen.“ Nein – bei der Pauschalmethode reicht die pauschale Angabe von 20 %. Kein Protokoll, keine Einzelnachweise nötig.
Fehler 5: „Das Smartphone kann ich auch sofort abschreiben.“ Leider nicht. Smartphones fallen nicht unter die digitale AfA – nur Computer, Laptops, Tablets und Peripheriegeräte.
Fazit: Internetkosten 2026 immer absetzen
Internetkosten absetzen ist 2026 einfacher denn je. Die Pauschalmethode mit 20 % der Kosten, maximal 240 € pro Jahr, funktioniert ohne einen einzigen Beleg.
Allein lohnt es sich oft nur begrenzt. Aber als Teil einer kombinierten Werbungskosten-Strategie – mit Homeoffice-Pauschale, Laptop und Zubehör – macht es den Unterschied: weg vom Pauschbetrag, hin zur echten Steuererstattung.
✅ Nächster Schritt: Schau auf deine letzte Internetrechnung. Multipliziere den Monatsbetrag mit 20 % (max. 20 €) und trage das in der Anlage N ein. Fertig.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich Internet absetzen, auch wenn ich nicht jeden Tag im Homeoffice bin? Ja. Entscheidend ist, dass du deinen Internetanschluss beruflich nutzt – nicht wie oft du im Homeoffice bist.
Muss mein Arbeitgeber bestätigen, dass ich das Internet beruflich nutze? Eine Arbeitgeberbestätigung ist hilfreich, aber nicht zwingend. Bei typischen Homeoffice-Berufen akzeptiert das Finanzamt die berufliche Nutzung in der Regel ohne gesonderten Nachweis.
Kann ich die Kosten für ein separates, rein berufliches Internet absetzen? Ja – bei ausschließlich beruflicher Nutzung sogar zu 100 %. Das ist in der Praxis aber selten, weil die meisten einen gemeinsamen Anschluss nutzen.
Gilt die 240-€-Grenze für Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen? Die Logik ist ähnlich, aber Selbstständige tragen die Kosten als Betriebsausgaben ein und können bei nachgewiesenem beruflichem Anteil auch mehr als 240 € absetzen.
Lässt sich der Router separat absetzen – zusätzlich zur 240-€-Grenze? Ja. Der Router gilt als Arbeitsmittel (nicht als laufende Telekommunikationskosten) und wird separat unter Arbeitsmittel eingetragen.
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[Rechtlicher Hinweis] Dieser Beitrag stellt keine Steuerberatung dar und dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.