52. Laptop absetzen 2026: 3 Schritte, mit denen Arbeitnehmer bis zu 500 € zurückbekommen

Du hast dir 2026 einen neuen Laptop gekauft – und arbeitest regelmäßig im Homeoffice? Dann kannst du diesen Laptop sofort und vollständig steuerlich absetzen. Egal ob 600 € oder 1.800 €.

Viele Arbeitnehmer wissen das nicht – und verschenken Jahr für Jahr bares Geld. In diesem Guide erfährst du genau:

  • Wie viel du 2026 zurückbekommst
  • Welchen Nutzungsanteil das Finanzamt akzeptiert
  • Wo du den Laptop in der Steuererklärung einträgst
  • Was außer dem Laptop noch absetzbar ist (Monitor, Headset, Zubehör)

Das Wichtigste in Kürze

FrageAntwort
Wer kann absetzen?Alle Arbeitnehmer mit beruflicher Nutzung ab 10 %
Wie viel ist absetzbar?Beruflicher Anteil × Kaufpreis (z. B. 70 % von 1.200 € = 840 €)
Wann absetzbar?Komplett im Kaufjahr (Sofortabschreibung seit 2021)
Wo in der Steuererklärung?Anlage N → Werbungskosten → Arbeitsmittel
Gilt auch für MacBook?Ja
Gilt auch für Monitor, Headset?Ja (Peripheriegeräte = gleiche Regel)

Warum 2026 besonders gut ist: Die Sofortabschreibung

Früher musste ein Laptop über 3 Jahre abgeschrieben werden. Seit dem 1. Januar 2021 gilt: 1 Jahr Nutzungsdauer für Computerhardware.

Das bedeutet für dich als Arbeitnehmer 2026: Du kaufst im Januar einen Laptop für 1.400 € → du setzt den kompletten beruflichen Anteil noch in der Steuererklärung 2026 ab.

Kein Warten. Kein Aufteilen auf mehrere Jahre.

💡 Diese Regel heißt offiziell „digitale AfA“ (Absetzung für Abnutzung) und basiert auf dem BMF-Schreiben vom 26.02.2021.


Wer kann den Laptop absetzen?

Grundvoraussetzung: Du nutzt den Laptop mindestens zu 10 % beruflich.

Das ist in der Praxis fast immer erfüllt, wenn du:

  • Im Homeoffice arbeitest (auch hybrid)
  • E-Mails vom eigenen Gerät schreibst
  • Dokumente, Präsentationen oder Tabellen am privaten Laptop bearbeitest
  • Videokonferenzen von zu Hause führst

Ein rein privat genutztes Gerät – zum Beispiel nur für Streaming – ist nicht absetzbar. Aber das trifft auf die wenigsten Homeoffice-Arbeitnehmer zu.


Wie viel bekommst du konkret zurück?

Das hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Dem Kaufpreis des Laptops
  2. Deinem beruflichen Nutzungsanteil

Beruflicher Nutzungsanteil – was akzeptiert das Finanzamt?

Das Finanzamt verlangt keine lückenlose Dokumentation. Eine plausible Schätzung reicht.

SituationAkzeptierter Anteil
Überwiegend für Arbeit, wenig privat70–80 %
Gleichmäßig privat und beruflich50–60 %
Fast nur beruflich (kein Firmenlaptop vorhanden)bis 100 %

Tipp: Für typische Homeoffice-Jobs (Büro, IT, Marketing, Verwaltung) akzeptiert das Finanzamt erfahrungsgemäß 60–80 % ohne Nachfragen.

Rechenbeispiele

Beispiel 1 – Laptop 1.200 €, 70 % beruflich, Steuersatz 30 %

  • Absetzbar: 1.200 € × 70 % = 840 € Werbungskosten
  • Steuerersparnis: 840 € × 30 % = ca. 252 € zurück

Beispiel 2 – MacBook 1.800 €, 80 % beruflich, Steuersatz 35 %

  • Absetzbar: 1.800 € × 80 % = 1.440 € Werbungskosten
  • Steuerersparnis: 1.440 € × 35 % = ca. 504 € zurück

Beispiel 3 – Budget-Laptop 600 €, 60 % beruflich, Steuersatz 25 %

  • Absetzbar: 600 € × 60 % = 360 € Werbungskosten
  • Steuerersparnis: 360 € × 25 % = ca. 90 € zurück

⚠️ Wichtig: Die Werbungskosten wirken sich nur dann aus, wenn deine gesamten Werbungskosten über 1.230 € liegen (Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026). Kombiniere den Laptop deshalb mit der Homeoffice-Pauschale 2026 und anderen Werbungskosten.


Was ist, wenn der Laptop unter 952 € kostet?

Unter 952 € brutto gilt der Laptop als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG).

Das bedeutet: Er ist ohnehin sofort und vollständig absetzbar – ganz ohne die digitale AfA-Regel.

Beispiel: Laptop für 749 € brutto, 70 % beruflich → 524 € sofort als Werbungskosten.


Wo trägst du den Laptop in der Steuererklärung ein?

Anlage N → Bereich „Werbungskosten“ → Zeile „Arbeitsmittel“

In Steuersoftware (WISO, Tax, Elster) findest du das unter:

  • „Arbeitsmittel“ oder
  • „Sonstige Werbungskosten“

Du gibst dort ein:

  • Bezeichnung: z. B. „Laptop Dell XPS, 70 % beruflich“
  • Betrag: den beruflichen Anteil des Kaufpreises
  • Kaufdatum: im Steuerjahr 2026

💡 Du brauchst die Quittung nicht einzureichen – aber aufbewahren für eventuelle Rückfragen des Finanzamts.


Was gilt für Laptops vom Arbeitgeber?

Stellt dir dein Arbeitgeber einen Laptop kostenlos zur Verfügung?

  • Du darfst ihn auch privat nutzen – kein geldwerter Vorteil, keine Steuer
  • Du kannst ihn nicht als Werbungskosten absetzen – du hast ihn ja nicht selbst bezahlt

Nur selbst angeschaffte Geräte sind als Werbungskosten absetzbar.


Was außer dem Laptop noch absetzbar ist

Der Laptop ist oft nur der Anfang. Diese Geräte fallen alle unter dieselbe Sofortabschreibungs-Regel:

GerätAbsetzbar?Hinweis
Monitor / externer BildschirmJaSofortabschreibung, beruflicher Anteil
Tastatur und MausJaZubehör = gleiche Regel
WebcamJaBesonders relevant für Videokonferenzen
Headset / KopfhörerJaBeruflicher Anteil relevant
Drucker / ScannerJaSofortabschreibung
Software / LizenzenJaz. B. Microsoft 365, Adobe
SmartphoneAchtungNur 5 Jahre AfA (Ausnahme!)
Schreibtisch und BürostuhlJaBei nahezu ausschließlich beruflicher Nutzung

🔗 Alles rund um den digitalen Arbeitsplatz absetzen – von Monitor bis Software – findest du in unserem separaten Guide.


Homeoffice-Pauschale + Laptop = maximale Steuerersparnis

Der Laptop allein reicht oft nicht, um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € zu überschreiten. Die Kombination macht den Unterschied:

PostenBetrag (Beispiel)
Homeoffice-Pauschale (150 Tage × 6 €)900 €
Laptop (1.200 € × 70 %)840 €
Internet anteilig (20 % × 12 Monate × 50 €)120 €
Gesamt Werbungskosten1.860 €
Über Pauschbetrag (1.860 – 1.230)630 € wirksam
Steuerersparnis bei 30 % Steuersatzca. 189 €

Das ist ein konservatives Beispiel – bei höheren Werbungskosten steigt die Erstattung entsprechend.

🔗 Mehr zur Homeoffice-Pauschale 2026 für Angestellte – mit allen aktuellen Regeln und Rechenbeispielen.


Hybridarbeit: Gilt das auch, wenn ich nur teilweise im Homeoffice bin?

Ja. Die Abschreibung des Laptops hängt nicht davon ab, ob du jeden Tag im Homeoffice bist.

Entscheidend ist nur: Du nutzt den Laptop beruflich. Ob das im Büro, zu Hause oder unterwegs passiert, spielt keine Rolle.

Wer hybrid arbeitet – also teils im Büro, teils daheim – kann trotzdem den vollen beruflichen Anteil des Laptops ansetzen.

🔗 Für den Vergleich Homeoffice vs. Arbeitszimmer 2026 – welche Option steuerlich mehr bringt.


Häufige Fehler beim Laptop absetzen

Fehler 1: „Ich warte, dass das Finanzamt das selbst berücksichtigt.“ Der Laptop wird nicht automatisch abgesetzt. Du musst ihn aktiv in der Steuererklärung angeben.

Fehler 2: „Ich habe keine Quittung mehr.“ Kontoauszüge, PayPal-Belege oder Bestellbestätigungen (Amazon, Saturn, MediaMarkt) reichen als Nachweis.

Fehler 3: „Der Laptop kostet über 952 € – das geht wohl nicht sofort.“ Doch! Die Sofortabschreibung gilt unabhängig vom Preis. Auch ein 2.000-€-MacBook kann im Kaufjahr komplett abgesetzt werden.

Fehler 4: „Ich nutze ihn ja auch privat, also kann ich nichts absetzen.“ Das ist falsch. Du setzt nur den beruflichen Anteil ab. 50–70 % sind in den meisten Fällen realistisch und werden vom Finanzamt akzeptiert.

Fehler 5: „Lohnt sich das überhaupt bei mir?“ Nur wenn deine Werbungskosten insgesamt über 1.230 € liegen. Deshalb: Alle Posten kombinieren – Laptop + Homeoffice-Pauschale + Internet + Zubehör.


Fazit: Laptop 2026 unbedingt absetzen

Wer im Homeoffice arbeitet und sich 2026 einen neuen Laptop angeschafft hat, sollte diesen auf keinen Fall in der Steuererklärung vergessen.

Die Sofortabschreibung macht es einfach: Kaufpreis × beruflicher Anteil = sofortige Werbungskosten. Kein Warten, kein Aufteilen auf mehrere Jahre.

Kombiniert mit der Homeoffice-Pauschale und anteiligen Internetkosten kommst du schnell über den Pauschbetrag von 1.230 € – und holst dir echtes Geld vom Finanzamt zurück.

Nächster Schritt: Sammle jetzt deine Quittungen für 2026 – Laptop, Monitor, Headset, Software – und trage sie in der Anlage N unter „Arbeitsmittel“ ein.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich einen Laptop absetzen, der 2025 gekauft wurde? Nein. Der Laptop muss im Steuerjahr 2026 (1.1.–31.12.2026) gekauft worden sein, um in der Steuererklärung 2026 abgesetzt zu werden.

Was ist, wenn ich den Laptop auch für die Kinder nutze? Dann sinkt der berufliche Anteil entsprechend. Eine plausible Erklärung wie „überwiegend beruflich genutzt“ reicht dem Finanzamt in der Regel.

Muss ich den Laptop beim Finanzamt anmelden? Nein. Du gibst ihn einfach als Werbungskosten in der Steuererklärung an. Keine separate Anmeldung nötig.

Gilt das auch für Tablets (iPad)? Ja. Tablets fallen unter dieselbe Sofortabschreibungs-Regel wie Laptops und Computer.

Kann ich Laptop UND Homeoffice-Pauschale gleichzeitig absetzen? Ja – und das ist sogar empfehlenswert, weil beide zusammen eher über den Pauschbetrag von 1.230 € kommen.


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