5. Nebenkosten absetzen: Guide für Angestellte & Selbstständige 2026

Wer bei der Steuererklärung Geld sparen möchte, sollte unbedingt die Nebenkosten absetzen.

Wusstest du, dass dein Vermieter dir beim Steuernsparen hilft? In deiner jährlichen Nebenkostenabrechnung verstecken sich Beträge, die du direkt von deiner Steuerschuld abziehen kannst. In diesem Guide zeige ich dir, wie Angestellte & Selbstständige ihre Nebenkosten absetzen können.

Inhaltsverzeichnis: Nebenkosten absetzen


1. Welche Nebenkosten absetzen kann man 2026?

Nebenkosten absetzen

Du kannst 20 % der Lohnkosten für bestimmte Dienstleistungen absetzen, die in deinem Haus oder deiner Wohnung durchgeführt wurden. Wichtig: Nur die Arbeitskosten (Lohn), nicht die Materialkosten!

  • Hausmeister (Hauswart): Reinigung, Gartenpflege oder Winterdienst.
  • Treppenhausreinigung: Kosten für die externe Putzfirma.
  • Schornsteinfeger: Gebühren für Heizungsüberprüfung und Kehren.
  • Aufzugswartung: Der reine Lohnanteil der Wartungsfirma.
  • Gartenpflege: Rasenmähen oder Heckenschneiden im Gemeinschaftsgarten.

2. Wo findest du diese Zahlen in der Abrechnung?

Prüfung von Steuerunterlagen mit Taschenrechner und Dokumenten

Schau in deine letzte Abrechnung. Viele Vermieter fügen eine extra Seite mit dem Titel „Bescheinigung nach § 35a EStG“ bei. Dort sind die Lohnkosten bereits separat ausgewiesen.

  • Erstattung: Das Finanzamt zieht 20 % dieser Kosten direkt von deiner Einkommensteuer ab.
  • Beispiel: Beträgt dein Anteil an den Lohnkosten 500 €, mindert das deine Steuerlast direkt um 100 €!

3. Wie viel Geld gibt es zurück? (Beispielrechnung)

Laptop mit Business-Diagrammen und Finanzanalysen
  • Posten: Gesamte Lohnkosten (Arbeitsanteil)
  • Gesamtbetrag: 1.000 €
  • Erstattungssatz: 20 %
  • Steuervorteil (Erstattung): 200 €

4. Buchung in Lexoffice & sevDesk (für Home-Office)

Für Selbstständige mit Home-Office ist die korrekte Buchung entscheidend:

  • Lexoffice: Beleg erfassen → Kategorie „Nebenkosten (Raumkosten)“. Nur den beruflichen Anteil eingeben.
  • sevDesk: Buchungskonto 4210 (Miete) oder 4250 (Reinigung) im SKR03 verwenden. Umsatzsteuer meist 0%.

⚠️ Wichtige Regeln:

  • Kein Bargeld: Das Finanzamt akzeptiert nur Banküberweisungen an den Vermieter.
  • Zahlungsjahr: Du setzt die Kosten in dem Jahr ab, in dem du die Abrechnung erhalten bzw. die Nachzahlung geleistet hast.

Mehr zum Thema erfahren Sie direkt beim Bundesfinanzministerium.

💡 Nächste Schritte für Ihre Steuererklärung:

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