Möchten Sie Ihre Rentenbeiträge steuerlich absetzen? Seit 2023 können Selbstständige ihre Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 % geltend machen und so ihre Steuerlast massiv senken.
„Wussten Sie, dass Sie Ihre Rentenbeiträge seit 2023 zu 100 % von der Steuer absetzen können? Erfahren Sie hier alles über die Rürup-Rente, Versorgungswerke und die gesetzliche Rentenversicherung.“
📌 Das Wichtigste auf einen Blick
Altersvorsorgebeiträge zählen im deutschen Steuerrecht zu den Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen). Seit dem Steuerjahr 2023 gilt die volle Absetzbarkeit (100 %) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Dies ist eines der effektivsten Instrumente zur Senkung Ihrer Einkommensteuer last.
1. Basisversorgung: **Rentenbeiträge steuerlich absetzen**

Die sogenannten Basis-Rentenmodelle bieten die höchsten Steuervorteile. Hierzu zählen drei wesentliche Bereiche:
- A. Gesetzliche Rentenversicherung (GRV): Viele Selbstständige zahlen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein, um Rentenansprüche zu sichern oder die Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Diese Beiträge sind voll abzugsfähig.
- B. Berufsständische Versorgungswerke: Für verkammmerte Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte) ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk Pflicht. Diese Beiträge werden steuerlich wie die gesetzliche Rente behandelt.
- C. Die Rürup-Rente (Basis-Rente): Die Rürup-Rente wurde speziell für Selbstständige entwickelt, die nicht pflichtversichert sind. Sie ist das private Pendant zur gesetzlichen Rente und ermöglicht enorme Steuerersparnisse, besonders bei hohen Einkommen.
2. Höchstbeträge beim **Rentenbeiträge steuerlich absetzen**
Die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen steigen jährlich. Für das aktuelle Jahr gelten folgende Grenzen:
- Ledige: ca. 27.566 € (100 % absetzbar)
- Verheiratete: ca. 55.132 € (100 % absetzbar)
Wenn Sie Ihre Rentenbeiträge steuerlich absetzen, sollten Sie darauf achten, dass diese als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden.“
*Hinweis: Die exakten Beträge werden jährlich an die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung angepasst.
3. Rechenbeispiel: Wie viel Steuern sparen Sie wirklich?
Angenommen, Sie haben als Single einen zu versteuernden Gewinn von 60.000 €. Ohne Altersvorsorge beträgt Ihre Einkommensteuer ca. 15.000 €.
- Zu versteuerndes Einkommen sinkt auf: 50.000 €
- Neue Einkommensteuer: ca. 11.500 €
- Ersparnis durch das Finanzamt: 3.500 €!
Effektiv kosten Sie die 10.000 € Altersvorsorge also nur 6.500 €, da der Staat den Rest „subventioniert“.
4. Schritt-für-Schritt: Eintragung in die Software
In Lexoffice: Da Rentenbeiträge private Sonderausgaben sind, werden sie in der Regel nicht als Betriebsausgabe gebucht, wenn sie vom Privatkonto abgehen. Wenn Sie jedoch vom Geschäftskonto zahlen:
- 1. Kategorie: „Privatentnahme“ wählen.
- 2. In der jährlichen Einkommensteuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand) den Gesamtbetrag angeben.
- Zum Lexoffice Hilfe-Center
In sevDesk:
- 1. Zahlungen als „Privatanteil“ markieren.
- 2. Nutzen Sie die Export-Funktion für Ihren Steuerberater, damit dieser die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand korrekt deklariert.
- Zum sevDesk Hilfe-Center
5. Wichtige Fallstricke (Achtung!)
- Kein Vorsteuerabzug: Versicherungsbeiträge enthalten keine Umsatzsteuer. Buchen Sie immer mit 0 % Steuer.
- Auszahlungsphase: Denken Sie daran, dass Renten in der Auszahlungsphase (im Alter) steuerpflichtig sind (nachgelagerte Besteuerung).
- Liquidität vs. Steuer: Zahlen Sie nur so viel ein, wie Ihre Liquidität erlaubt. Geld in Rürup-Verträgen ist bis zum Rentenalter gebunden und nicht kündbar.
Fazit: Ihr Weg zu weniger Steuern
Die Altersvorsorge ist für Selbstständige in Deutschland das mächtigste Werkzeug zur Steueroptimierung. Nutzen Sie die vollen 100 % Absetzbarkeit aus!
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[Rechtlicher Hinweis] Dieser Beitrag stellt keine Steuerberatung dar und dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.